Mißgönnen

[224] Mißgönnen, verb. reg. act. welches der Gegensatz von gönnen ist, einem andern seine Wohlfahrt und Vorzüge nicht gönnen, d.i. sie ungern sehen, und in engerer Bedeutung, unwillig darüber werden. Mittelw. gemißgönnt. Einem etwas mißgönnen. Das wird mir von jedermann gemißgönnt. Mißgönnst du mir die sanfte Stunde? Gell. Daß dieses Wort zugleich den Begriff mit in sich schließen soll, daß man die einem andern gemißgönnte Sache selber zu besitzen wünsche, mit verschiedene behaupten, dazu ist in der Partikel miß nicht der geringste Grund vorhanden. S. Mißgunst.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 224.
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