[225] Mḯßkènnen, verb. irreg. act. (S. Kennen,) Mittelw. gemißkannt, nicht kennen, verkennen. Seine Pflichten mißkennen. Tausendmahl hat man wahrgenommen, daß ein Prophet in seinem Vaterlande entweder mißkennet (gemißkannt) sey, oder verfolgt werde, Zimmerm. Die Sache ist zu deutlich, als daß sie von jemanden könnte gemißkannt werden, verkannt, nicht eingesehen werden.