[236]Die Mitgabe, plur. die -n, dasjenige, was einem andern mitgegeben wird. Am häufigsten in engerer Bedeutung, derjenige Theil der Güter, welchen die Ältern ihren Töchtern bey ihrer Verheirathung mitgeben; die Mitgift, das Heirathsgut.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 236.