[238] Die Mitleidenheit, plur. car. der Zustand, da eine Person oder Sache mit andern gemeinschaftlich oder zugleich leidet; wo es doch nur noch in zwey Fällen üblich ist. 1) Bey den Ärzten ist die Mitleidenheit der Schmerzen eines Theiles des Körpers, so fern derselbe in dem Schmerzen eines andern Theiles gegründet ist, der Zustand, da ein Theil des Leibes bey den Schmerzen eines andern Theiles gleichfalls leidet. 2) Der Zustand, da jemand mit einem andern einerley bürgerliche Beschwerden träget. Die Klöster mit zur Mitleidenheit ziehen, sie zu Entrichtung der bürgerlichen Abgaben anhalten. Sich der schuldigen Mitleidenheit entziehen wollen, die bürgerlichen Lasten nicht gleich wie andere tragen wollen. In welchem Verstande auch zuweilen das Wort Mitleiden vorkommt. Im bürgerlichen Mitleiden seyn. Sich dem Mitleiden entziehen wollen.