[272] Das Mondenjahr, des -es, plur. die -e, in der Zeitrechnung, ein allein nach dem Laufe des Mondes bestimmtes Jahr, ein Jahr, welches aus zwölf oder dreyzehen Mondenmonathen bestehet, und wieder in das astronomische und bürgerliche Mondenjahr getheilet wird. Jenes enthält entweder 354 Tage, 8 Stunden, 48 Minuten, 48 Sec. und 12 Tert. oder 383 Tage, 21 Stunden, 32 Minuten, 51 Sec. 23 Tert. Dieses aber entweder 354 oder 384 und 385 Tage.