[272] Der Mondenmonath, des -es, plur. die -e, eben daselbst, ein Monath, welcher allein durch den Lauf des Mondes bestimmt wird, die Zeit von einem Neumonde bis zum andern, welche 29 Tage, 12 Stunden, 44 Minuten, 3 Sec. und 11 Tert. beträgt; zum Unterschiede von einem Sonnenmonathe. S. Monath und Mond 2. 3).