[333] Der Musterhêrr, des -en, plur. die -en, ein veraltetes Wort, welches ehedem diejenigen Commissarien bezeichnete, welchen die Musterung der Truppen aufgetragen wurde. Es gab ehedem bey den Armeen auch beständige Musterherren, welche vermuthlich auch die Aufsicht über die Gewehrstücke der Truppen führeten.