[339]Der Muthschein, des -es, plur. die -e, im Lehenswesen, ein Schein, welchen der Muther von dem Lehenhofe erhält, daß er wirklich das Lehen gemuthet, d.i. um die Belehnung angesucht hat.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 339.