Nachbürge, der

[366] Der Nachbürge, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, ein Nahme des Rückbürgen oder Afterbürgen, welcher erst in Ermangelung des Hauptbürgen als Selbstschuldner angesehen wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 366.
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