[384]Nachrühmen, verb. reg. act. hinter jemandes Rücken, oder in dessen Abwesenheit von ihm rühmen, mit der dritten Endung der Person und der vierten der Sache. Es wird ihm viel Gutes nachgerühmt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 384.