[391]Nachstreuen, verb. reg. act. hinter jemanden her streuen, mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. Ingleichen[391] was oder wo jemand gestreuet hat, nochmahls streuen. Daher das Nachstreuen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 391-392.