[396]Die Nachtheiligkeit, plur. car. der Zustand, die Eigenschaft einer Sache, da sie Nachtheil bringet, den Zustand eines Dinges unvollkommener macht. Die Nachtheiligkeit eines Handels, eines Kaufes, eines Contractes.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 396.