[404]Der Nachwille, des -ns, plur. die -n, in den Rechten einiger Gegenden, ein Nachtrag oder Anhang, welcher zu dem bereits errichteten letzten Willen gemacht wird; das Codicill.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 404.