[420]Der Nahmenstag, des -es, plur. die -e, derjenige Tag, dessen Nahme im Kalender zugleich jemandes Taufnahme ist; das Nahmensfest, so fern er als ein festlicher Tag betrachtet wird. Seinen Nahmenstag feyern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 420.