[421] Nahmkundig, -er, -ste, adj. et adv. welches gleichfalls im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen am üblichsten ist, dem Nahmen nach bekannt, deutlich bestimmt. Etwas nahmkundig machen, nahmhaft. Eine nahmkundige (bestimmte, ausdrücklich genannte) Summe Geldes. Eben daselbst wird es auch zuweilen für nahmhaft, so fern es für beträchtlich, ansehnlich, berühmt stehet, gebraucht, welche Bedeutung auch das Schwed. naumkunnig und das Angels. nahmenih hat.