[444] Die Naturbegêbenheit, plur. die -en, in weiterer Bedeutung, eine jede Veränderung, welche in der Natur, d.i. in der Welt, vorgehet, und in den allgemeinen Veränderungsgesetzen der Dinge gegründet ist. In engerer Bedeutung sind es solche Veränderungen, welche die Körper betreffen.