[488] † Nichtsnützig, -er, -ste, adj. et adv. welches nur in der gemeinen Sprechart üblich und aus der R.A. zu nichts nütze zusammen gezogen ist. Ein nichtsnütziger Mensch, der zu nichts zu gebrauchen ist, nichts taugt. So auch die Nichtsnützigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 488.