[492] Der Nīederbōrt, des -es, plur. die -e, in der Schifffahrt, eigentlich ein niederer oder niedriger Bort eines Schiffes. Figürlich und im gewöhnlichsten Verstande, ein Schiff mit einem niedern Borte; im Gegensatze eines Hochbortes. Ein jedes Schiff, welches nur allein Ruder hat, oder doch selbst den Segeln auch Ruder gebraucht, ist ein Niederbort, wohin folglich auch alle Galeeren, Brigantinen u.s.f. gehören.