[497]Niedermêtzeln, verb. reg. act. mit mehrern ungeschickten Hieben oder Stichen zu Boden legen, von lebendigen Geschöpfen. Das gefangene Wild, gefangene Soldaten niedermetzeln lassen. Daher die Niedermetzelung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 497.