[501]Niederwêrfen, verb. irreg. act. S. Werfen, zu Boden werfen. Jemanden niederwerfen. In den Oberdeutschen Gerichten bedeutet es auch figürlich, in Verhaft nehmen. Einen Verbrecher gefänglich niederwerfen. Daher die Niederwerfung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 501.