[544] Das Nußband, des -es, plur. die -bänder, bey den Schlössern, ein Thürband, dessen beyde Theile vermittelst einer Nuß an einander gefüget sind, d.i. welches in der Mitte zwey Gewinde und zwey heraus stehende walzenförmige Stücke hat; dergleichen Bänder z.B. an den Klapptischen befindlich sind. S. Nuß 2 1).