[558] Der Oberaufsêher, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Oberaufseherinn, eine Person, welche die oberste Aufsicht über eine Sache hat. In einigen Chursächsischen Provinzen, z.B. im Mansfeldischen, ist der Oberaufseher ein adeliger Beamter, welcher die Aufsicht über die churfürstlichen Kammerämter hat. Das Oberaufseheramt, dessen Würde.