[563]Der Oberkirchenrath, des -es, plur. die -räthe, in einigen Gegenden ein Nahme eines Ober-Consistorial-Rathes. Auch das Ober-Consistorium selbst, wird in einigen Gegenden collective der Oberkirchenrath genannt, S. Kirchenrath.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 563.