Obermann, der

[564] Der Obermann, des -es, plur. die -männer. 1) Im gemeinen Leben, derjenige, welcher in einem Streite die Oberhand behält. Jemands Obermann werden. Wo der Plural ungewöhnlich ist. 2) Derjenige, welchen streitende Parteyen aus freyer Wahl zur Untersuchung und Entscheidung ihres Streites erwählen, der Schiedsrichter; welcher auch der Obmann, ingleichen der dritte Mann oder Drittmann genannt wird. 3) S. Untermann. 4) Eine Figur in der Deutschen Karte, welche auch der Ober, richtiger der Obers genannt wird, zum Unterschiede von dem Untern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 564.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika