[567] Der Ōberstwáchmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein vornehmer Officier bey den Kriegsvölkern, welcher auf den Oberst-Lieutenant folget, und die oberste Aufsicht über die Wachen und Posten hat. Bey den Regimentern zu Fuße führet er den fremden Nahmen des Majors, dagegen der Deutsche sich noch bey der Reiterey erhalten hat.