[568] Obgleich, ein concessives Bindewort, welches von allen Zeiten gebraucht werden kann. Es ist aus der Partikel ob, und dem Bindeworte gleich zusammen gesetzet, und hat, wenn es im Vordersatze stehet, alle Mahl das so und gemeiniglich auch das doch im Nachsatze. Obgleich ein Geist keinen Ort einnimmt, so befindet er sich doch nothwendig irgend wo. Stehet es im Nachsatze, so kann der Vordersatz das doch oder dennoch haben, oder auch ohne Partikel bleiben. Ich habe es erfahren, oder ich habe es dennoch erfahren, obgleich kein Mensch es gesehen hatte.
Wenn Pronomina mit in der Rede vorkommen, so können die beyden zusammen gesetzten Partikeln nicht beysammen bleiben, sondern sie müssen nothwendig getrennet werden. Ob sie gleich große Völker sind, Jer. 25, 14. Ob ihr mir gleich Brandopfer opfert, Amos 5, 22. Ich lebe vergnügt, ob ich gleich arm bin. Ich halte es doch mit ihm, ob er gleich unglücklich ist. Welches auch mit andern Partikeln geschiehet. Ob nun gleich bekannt ist. Ob es nun gleich niemand sahe, so u.s.f. Zuweilen aber auch mit Nennwörtern. Ob die Menschen gleich sterben müssen. Aber freylich nicht in allen Fällen.
Obgleich oder ob-gleich, für wenn gleich, ist im Hochdeutschen veraltet. Ich kann es nicht thun, ob er gleich mein Bruder wäre, wenn er gleich, oder wenn er auch. Ob der Herr gleich Steine und Klüfte vom Himmel regnet, so werden sie uns[568] nicht schaden, Opitz. S. 2 Ob, und von der Auslassung des ob, Gleich.
Auch die Verbeißung des gleich, wohl und schon ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, obgleich in der Oberdeutschen Mundart häufige Beyspiele davon vorkommen. Ob du reich bist, so bist du doch nicht vergnügt. Ob du weise bist, so kannst du doch, irren. S. 2 Ob.
Siehe auch Obschon und Obwohl, welche in allen Fällen mit obgleich gleichbedeutend sind.
Anm. Ottfried gebraucht für diese Partikel oba und Kero doh-doh. S. 2. Ob.