[569] * Obhaben, verb. irreg. neutr. (S. Haben,) welches nur im Oberdeutschen für aufhaben oder auf sich haben üblich ist. Wegen meines obhanbenden schweren Amtes. Von ob, so fern es ehedem auf bedeutete, S. 1 Ob.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 569.