[610] Órdentlich, -er, -ste, adj. et adv. der Ordnung gemäß, in derselben gegründet.
1. In der weitern Bedeutung dieses Hauptwortes, der Übereinstimmung des Mannigfaltigen in der Folge der Dinge nach und neben einander gemäß, und darin gegründet; im Gegensatze des unordentlich. Die Bibliothek ist sehr ordentlich eingerichtet. Eine ordentliche Bibliothek, welche nach einer guten Ordnung eingerichtet ist. Es liegt alles sehr ordentlich. Die Soldaten marschiren ordentlich. Etwas sehr ordentlich erzählen, wie die Folge der Begebenheiten es erfordert. Ingleichen, Fertigkeit besitzend, in allen Dingen die Übereinstimmung des Mannigfaltigen zu beobachten, und darin gegründet. Ein ordentlicher Mensch, der in allen Dingen und Geschäften eine gewisse Ordnung beobachtet, besonders in Ansehung der Zeit und des Ortes. Er lebt sehr ordentlich. Eine ordentliche Haushaltung, in welcher alle Geschäfte zur gehörigen Zeit und nach dem gehörigen Verhältnisse geschehen. Die Post kommt sehr ordentlich, zur bestimmen Zeit.
2. In engerer und figürlicher Bedeutung.
1) Im moralischen Verstande, der gehörigen Übereinstimmung unsrer Handlungen mit der Vollkommenheit unsers äußern und innern Zustandes gemäß und darin gegründet; ingleichen Fertigkeit besitzend, diese Übereinstimmung zu beobachten. Beydes im Gegensatze des unordentlich. Sehr ordentlich leben. Ein ordentlicher Mann. Ein ordentliches Leben, einen ordentlichen Wandel führen. Besonders in Ansehung des gehörigen Maßes[610] und Verhältnisses in Speise und Trank und den Vergnügungen. Heute lebt auch der ausschweifendste ordentlich.
2) Der Einrichtung, der Beschaffenheit einer Sache gemäß, in derselben gegründet, daraus begreiflich; im Gegensatze des außerordentlich. (a) Überhaupt. Die ordentliche Obrigkeit, welcher man vermöge seines Verhältnisses in der bürgerlichen Gesellschaft unterworfen ist. Einen ordentlichen Beruf haben. Der ordentliche Pfarrer, der ordentliche Beichtvater, der ordentliche Richter. Die ordentlichen Lusterscheinungen, im Gegensatze der außerordentlichen. Um der Zweydeutigkeit mit der ersten allgemeinern Bedeutung willen, ist es in diesem Verstande gemeiniglich nur auf gewisse Fälle eingeschränkt. (b) Der Vorschrift, der Regel gemäß; um der gedachten Zweydeutigkeit willen, auch nur in wenigen Fällen. Ein ordentliches Verfahren. Aber für regelmäßig, regulär, durch Regeln und Verordnungen eingeschränkt, wie es von einigen gebraucht wird, die ordentliche Geistlichkeit, in der Römischen Kirche, die reguläre oder Ordensgeistlichkeit, im Gegensatze der weltlichen, ingleichen ordentliche Truppen für reguläre, ist es noch weniger anzurathen. (c) Den gewöhnlichen Formalitäten oder Umständen gemäß, in welchem Verstande es besonders in der vertraulichen Sprechart und im gemeinen Leben sehr üblich ist. Das Licht war nicht selbst erloschen, sonder ordentlich abgeschneutzt, Hermes. Eine ordentliche Hochzeit halten, eine förmliche, feyerliche. Er hat mich ordentlich geschimpft, förmlich. Sie hat uns ordentliche Grobheiten gesagt, Gell. förmliche. Das Ding nehme ich ordentlich übel, förmlich, wirklich. Daher es denn, (b) in noch weiterer Bedeutung oft auch für gewöhnlich, den meisten Fällen ähnlich oder gemäß gebraucht wird; im Gegensatze des außerordentlich. Das gehöret zu seinen gewöhnlichen und ordentlichen Verrichtungen. Seine ordentliche Mahlzeit halten, seine gewöhnliche. Er schreibt ordentlich alle Posttage, gemeiniglich, gewöhnlich. Er kommt ordentlich alle Tage. In ordentlichen Fällen, im Gegensatze der außerordentlichen. Ordentlich, d.i. gewöhnlicher Weise, geschiehet das nicht.
Anm. Diese Wort ist von dem Hauptworte Orden, so fern es ehedem Ordnung bedeutete (S. Orden 1 und Ordnung) und der Ableitungssylbe -lich gebildet, und bedeutet daher der Ordnung ähnlich, gleich und gemäß. Das t in der Mitte ist das t euphonicum, welches dem n in mehrern Wörtern angehänget wird, siehe N und T. Im Oberdeutschen lautete es daher in den ältern Zeiten nur ordenlich, und in einem 1503 zu Basel gedruckten Buche gar nur ordelich. Auch in Luthers Bibel kommt unordig für unordentlich vor.