[634]Der Pachtanschlag, des -es, plur. die -schläge, der Anschlag, oder die Schätzung des jährlichen Ertrages eines Dinges, welches verpachtet werden soll; zum Unterschiede von dem Kaufanschlage.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 634.