[742] * Pflêghaft, adj. et adv. welches nur in einigen Gegenden üblich ist, und von der veralteten Bedeutung des Wortes pflegen, verpflichtet seyn, abstammet. Besonders werden in einigen Gegenden leibeigene Unterthanen, weil sie dem Grundherrn verpflichtet sind, Pfleghaften genannt, gleichsam verpflichtete oder pflichtige Leute.