Prallen

[825] Prallen, verb. reg. neutr. welches mit beyden Hülfswörtern gebraucht wird. 1) Mit dem Hülfsworte haben, denjenigen Schall von sich geben und hervor bringen, welchen ein scharf gespannter elastischer Körper macht, wenn er mit Heftigkeit gegen einen andern elastischen oder auch festen Körper getrieben wird. Ich höre etwas prallen. Es hat geprallt. 2) Mit dem Hülfsworte seyn, auf diese Art zurück gestoßen werden, so wohl von elastischen Körpern, wenn sie mit Heftigkeit gegen einander getrieben werden, als auch von einem elastischen Körper, wenn er gegen einen festen, und von einem festen, wenn er gegen einen elastischen Körper getrieben wird. Wenn der Ball gegen die Wand geworfen wird, so prallt er zurück. An etwas prallen, auf solche Art an einen andern Körper getrieben werden. Figürlich gebraucht man es auch wohl zuweilen von Körpern, welche nicht elastisch sind, wenigstens nicht merklich oder sichtbar elastisch sind. So übersetzen viele das Reflectiren der Lichtstrahlen, wenn sie auf eine glatte Fläche stoßen und alsdann unter einem schiefen Winkel wieder zurück geworfen werden, durch zurück prallen, und die Reflexion durch Zurückprallung, zum Unterscheide von der Refraction oder Strahlenbrechung. Daher das Prallen.

Anm. Im Nieders. gleichfalls prallen. Es ist das Neutrum von prellen, prallen machen, welches oft, aber unrichtig, statt dieses Neutrius gebraucht wird, S. dasselbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 825.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: