[839]Die Prinzenflagge, plur. die -n, in den vereinigten Niederlanden, eine Flagge auf dem Hintertheile der Schiffe, welche nur gewisse Schiffe zu führen berechtigt sind. Etwa weil sie das Wappen des Prinzen Statthalters hat?
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 839.