[842] Das Probesilber, des -s, plur. doch nur von mehrern Arten, ut nom. sing. vermischtes Silber, welches nach der obrigkeitlichen Verordnung in einem Lande oder in einer Stadt verarbeitet, und mit der Probe, d.i. dem Stadtwapen oder einem andern bestimmten Zeichen, zum Beweise seiner echten Beschaffenheit bezeichnet wird. So verarbeitet Augsburg 13 löthiges, Berlin 12 löthiges, Sachsen beynahe 12 löthiges Silber, welches alsdann in diesen Ländern oder Städten Probesilber genannt wird. S. 2 Probe.