[938]2. Rappieren, verb. reg. act. welches aus dem Franz. raper, reiben, entlehnet ist, und nur noch von dem Reiben der Tobaks-Karotten auf der Rappe, dem Rappier- oder Reibeisen, gebraucht wird. S. Rappeh.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 938.