[955] Der Rathmann, des -es, plur. die Rathmänner, und in einigen Fällen Rathleute. 1) Ein Rathgeber, welcher uns guten Rath ertheilet; eine veraltete Bedeutung. S. Rathsleute. Im Schwed. ist Rådman ein Rath, Consiliarius 2 Ein Ratsherr; eine noch in einigen Niedersächsischen Städten gangbare Bedeutung, da der Plural Rathmänner, und nach der alten Mundart auch wohl noch Rathmanne lautet. 3) Auf einigen Dörfern, selbst in Obersachsen, ist der Rathmann der Beysitzer eines Land- oder Dorfgerichtes, der Älteste, Schöppe u.s.f. da es denn im Plural gemeiniglich Rathleute hat. S. 3 Rath 3 3).