Raufhandel, der

[975] Der Raufhandel, des -s, plur. die -händel, eine Balgerey, Schlägerey, besonders wenn sie klagbar angebracht wird. Ehedem pflegte man auch die darauf gesetzte Geldstrafe die Raufbuße zu nennen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 975.
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