[996]Das Rếchnungsbūch, des -es, plur. die -bucher, ein Buch, in welches Rechnungen, d.i. umständliche Verzeichnisse der Einnahmen und Ausgaben, eingetragen werden, und welches von einem Rechenbuche noch verschieden ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 996.