[1004] * Rêchtfêrtig, -er, -ste, adj. et adv. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort. 1) Gerecht. Ein Mensch mag nicht rechtfertig bestehen gegen Gott, Hiob 9, 2. Im Holländ. und Niederdeutschen wird rechtfeerdig und rechtfardig noch in dieser Bedeutung gebraucht.
Denn er mein treuer Knecht, gerechten Wandels voll,
Durch sein Erkenntniß viel rechtfertig machen soll,
Opitz.
2) Rechtschaffen. Rechtfertige und fromme Rathsherren, Rehtmaier bey dem Frisch. 3) Rechtmäßig, dem Rechte, dem Gesetze, der Verordnung gemäß, so wohl im Ober- als Niederdeutschen. Rechtfertige Ansprüche, im Oberdeutschen. Rechtfertige Schweine, in der Tyrol. Landesordn. für gesunde, so wie unrechtfertige für ungesunde. Im Oberd. ist rechtfertiglich mit Recht.
Anm. Im Schwed. rättfärdig. Ihre leitet die letzte Hälfte von dem Angels. Faerth, Gemüth, her. Allein wahrscheinlicher läßt man es mit Wachtern von fertig, dem Intensivo oder Iterativo von fahren abstammen, da es denn recht einher gehend, oder auch gerecht, rechtmäßig gemacht, bedeutet. Ob es gleich in allen seinen Bedeutungen im Hochdeutschen veraltet ist, so hat es uns doch noch das folgende Zeitwort zurück gelassen.