Rechtfertigung, die

[1005] Die Rêchtfêrtigung, plur. die -en, das Hauptwort des vorigen Zeitwortes, welches ehedem in dessen sämmtlichen Bedeutungen üblich war, aber im Hochdeutschen jetzt nur noch in zweyen gebraucht wird. 1) In der Theologie ist die Rechtfertigung eines Menschen, ohne Plural, die von Gott für gültig erkannte Zurechnung der Versöhnung Christi und die daraus entstehende Aufhebung der Verbindlichkeit zur Strafe. Durch eines Gerechtigkeit ist die Rechtfertigung des Lebens über alle Menschen kommen, Röm. 5, 18. In weiterer Bedeutung wird in der Theologie oft die gesammte Anrichtung einer rechtmäßigen Beschaffenheit des Menschen in Absicht auf Gott unter diesem Worte begriffen. 2) Das Bemühen, eine Sache oder Handlung zu rechtfertigen,[1005] ihre Übereinstimmung mit dem was recht und billig ist, begreiflich zu machen.

Anm. Ehedem wurde es auch sehr häufig für Streit, Zank und Prozeß in engerer Bedeutung gebraucht. Es entstanden zwischen ihnen schwere Rechtfertigungen. Sich mit jemanden in Rechtfertigung einlassen, in einen Prozeß. Wenn es in den Urtheilen der Appellations-Gerichte, besonders in Sachsen, heißt: daß die eingewandte Appellation zu Recht beständig und zu gebührender Rechtfertigung an uns erwachsen, so scheinet es daselbst für Untersuchung zu stehen; S. Rechtfertigen 1. 2) (a)

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1005-1006.
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