[1007]Rêchtsbeständig, -er, -ste, adj. et adv. so daß es nach den Rechten, ingleichen vor Gericht bestehen kann. Ein rechtsbeständiger Vergleich. So auch die Rechtsbeständigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1007.