[1019] Das Regāle, des -s, plur. die Regalien, (viersylbig,) das mittlere Lat. Regale, und dieß wiederum von dem Lat. regalis, in dem Staatsrechte, das von dem Fürsten sich vorbehaltene Eigenthum über manche im Staate befindlichen beweglichen oder unbeweglichen Dinge, das Hoheitsrecht; zum Unterschiede von den Majestäts-Rechten, den wesentlichen Bestandtheilen der obersten Gewalt. In weiterer Bedeutung pflegen einige auch diese mit unter die Regalien zu rechnen, und alsdann die wesentlichen Majestäts-Rechte hohe und die außerwesentlichen niedere Regalien zu nennen. Zu diesen, oder den Regalien im engsten Verstande gehören z.B. das Post-Regale, Zoll-Regale, Forst-Regale, Jagd-Regale, Lehen-Regale, Münz-Regale u.s.f. Viele lassen auch hier das e weg, das Regal, da es denn in der zweyten Endung ein bloßes s bekommt, des Regals.