[1040]Die Reichsanlage, plur. die -n, eine zum Behuf eines Reiches und besonders des Deutschen Reiches, von dem Reichshaupte und den Ständen verordnete Anlage; die Reichssteuer.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1040.