[1040]Der Reichsburger, des -s, plur. ut nom. sing. der Bürger eines Reichs, ein Einwohner, der dessen Schutz und Freyheiten genießet. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung werden die Bürger in den Deutschen Reichsstädten Reichsbürger genannt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1040.