[1062] Reisegerêcht, -er, -este, adj. et adv. ein nur bey den Jägern übliches Wort, wo ein reisegerechter Jäger derjenige ist, welcher die nöthige Geschicklichkeit in der Jagd des kleinen Weidwerks besitzet, welches auch feldgerecht genannt wird; zum Unterschiede von dem hirsch- und holzgerecht. Siehe Gerecht und Reisejäger.