[1115] Der Riester, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur im gemeinen Leben übliches Wort. 1) Die Erhöhung der Hand oder des Fußes, S. Rist. 2) An einem Pfluge werden die zwey krummen Hölzer, womit derselbe regieret wird, in einigen Gegenden Riester genannt; dagegen führet in andern der Grendel oder Pflugbalken den Nahmen des Riesters. 3) Im Niederdeutschen ist der Riester oder Rester ein Streifen von Leder, welcher auf eine schadhafte Stelle des Oberleders eines Schuhes gesetzet wird, ein lederner Flicken auf einen Schuh.
Anm. Auch dieses Wort gehöret zu Riese, Reis, Rieß u.s.f. und bezeichnet in der ersten Bedeutung die Ausdehnung in die Höhe, in den beyden folgenden aber die Ausdehnung in die Länge.
Adelung-1793: Riester, die