Rückgängig

[1190] Rückgängig, adj. et adv. 1) Auf dem Rückgange begriffen; doch nur im Oberdeutschen. 2) So fern zurück auch für rückwärts[1190] gebraucht wird, ist rückgängig figürlich, in der Vollendung der Wirklichkeit gehindert; wo es doch als ein Nebenwort am üblichsten ist. Eine Sache rückgängig machen, machen, daß sie zurück gehe, nicht zu Stande komme. Der Vergleich, der Kauf u.s.f. ist rückgängig geworden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1190-1191.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika