Saalmann, der

[1232] * Der Saalmann, des -es, plur. die -männer, ein veraltetes, oder höchstens nur noch in einigen Gegenden übliches Wort. 1) Von Saal, der Hof, Pallast, war Saalmann ehedem ein Hofmann, Aulicus, wie es in einem alten Vocabulario aus dem 15ten Jahrhunderte ausdrücklich übersetzt wird. 2) So fern Saal das Gerichtshaus, Gericht bedeutete, wurden ehedem in Baiern[1232] die Vögte oder Advocati Saalmänner genannt, da denn oft ein jeder Sachwalter, ingleichen ein jeder Bürge diesen Nahmen bekam. Anderer Bedeutungen zu geschweigen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1232-1233.
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