[1328] Der Schaffner, des -s, plur. ut nom. sing. im Oberd. auch Schaffer, Fämin. die Schaffnerinn, Oberd. auch Schafferinn, von dem vorigen Zeitworte, eine Person, welche schafft; wo es doch nur noch in der im Hochdeutschen veralteten Bedeutung des Veranstaltens, der Besorgung häuslicher Geschäfte gebraucht wird, und da ist der Schaffner derjenige, welcher die häuslichen wirthschaftlichen Geschäfte im Nahmen eines andern verwaltet, einer Haushaltung vorgesetzet ist. Auf den Oberdeutschen landesherrlichen Ämtern hat man Amtsschaffner, welche am Rheine Amtskeller heißen, und vermuthlich eben das sind, was in Obersachsen Amtsverwalter sind, diejenigen nähmlich, welche die ökonomischen Angelegenheiten eines Amtes besorgen. Auch in großen Häusern Oberdeutschlandes ist der Schaffner derjenige, welcher die häuslichen Angelegenheiten im Nahmen des Herrn besorget, und vornehmlich die Aufsicht über die Küche und den Keller hat; der Haushofmeister, Hofmeister. Da es Abend ward, sprach der Herr des Weinberges zu seinem Schaffner, Matth. 20, 8. In den Oberdeutschen Klöstern wird der Pater Ökonomus häufig Pater Schaffner genannt. Auch auf den Landgütern ist der Schaffner daselbst derjenige, welchen man in Obersachsen einen Verwalter, und in Meißen einen Hofmeister, in Pommern aber auch einen Statthalter nennet, der seinen bestimmten Gehalt bekommt, und dagegen die Einkünfte des Gutes dem Eigenthümer berechnet, übrigens aber für die gehörige Verwaltung desselben sorget. In den Oberdeutschen Gast- und Weinhäusern ist der Schaffner ein Bedienter, welcher die Gäste besorget, und an andern Orten der Kellner oder Küper genannt wird. In Niederdeutschland ist es derjenige, welcher die Anordnung und Besorgung einer Mahlzeit oder eines Schmauses hat; da denn auf den Bauerhochzeiten auch derjenige diesen Nahmen führet, welcher den Tisch besorget und die Gäste bedienet, und gemeiniglich der nächste Verwandte ist. Der Schaffertanz ist daselbst der erste Tanz, weil derselbe den Schaffern gebühret. Im Hochdeutschen ist dieses Wort nur in einigen Fällen üblich. So ist bey den Land- und Postkutschen der Schaffner derjenige, welcher mit der Kutsche an den bestimmten Ort fähret, die Aufsicht über dieselbe hat, und die unter Weges vorfallenden Kosten und Einkünfte dem Eigenthümer berechnet. In Leipzig ist der Schaffner, der den Fuhrleuten Fracht verschaffet. In allen diesen Fällen sticht die Bedeutung der Besorgung, der Veranstaltung, der Anordnung des vorigen Zeitwortes merklich hervor. Das im Oberdeutschen und Niedersachsen übliche Schaffer ist unmittelbar davon gebildet, so wie das im Hochdeutschen gangbare Schaffner ein ungewöhnliches intensives Zeitwort[1328] schaffnen voraus setzet. Keller und Kellner sind auf gleiche Art üblich. In den Tyrolischen Bergwerksurkunden bey dem Herrn von Spergg lautet dieses Wort 1208 im mittlern Lat. Scaffiator. In der letzten engsten Bedeutung des Zeitwortes schaffen, für Creator, gebraucht man es zuweilen nur in dem zusammen gesetzten Erschaffer. Übrigens ist dafür Schöpfer eingeführet.