[1372] Die Schattenhufe, plur. die -n, ein nur in der Mark Brandenburg übliches Wort, eine eingebildete oder Scheinhufe zu bezeichnen. Um in den Contributions-Anlagen einerley Haupttitel zu führen, werden auch andere Grundstücke als Äcker, z.B. fischreiche Wasser, und sogar die Arten der Gewerbe nach Hufen versteuert, da denn solche Scheinhufen daselbst Schattenhufen heißen, weil sie wahre Hufen abbilden oder vorstellen.