[1377]Der Schatzrath, des -es, plur. die -räthe, in einigen Provinzen, 1) ein Beysitzer eines Schatz-Collegii; ein Kammerrath. 2) Ein ganzes zur Verwaltung der öffentlichen Einkünfte niedergesetztes Raths-Collegium; die Kammer.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1377.